25.12.21

Der EJV teilt mit

 21.12.2021   Verband


COVID-News

Massnahmen und Verordnungen des Bundesrates

ab 20.12.2021 – 24.1.2022

In der Folge lest Ihr die neusten Massnahmen des Bundesrates betr. Zertifikatspflicht und spezifisch auf die Chorproben bezogen. Für Fragen im Zusammenhang mit Covid gibt unsere Präsidentin Karin, karin.niederberger@ejv.ch / 079 288 65 54, Auskunft.

(Besondere Bestimmungen: Fragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde bzw. ihrem Kanton nach.)

  • Für alle Singenden über 16 Jahre ist das Covid Zertifikat 2G und das Tragen von Masken obligatorisch.
  • In Gruppen, in denen alle über ein 2G+ Zertifikat verfügen, ist es erlaubt, ohne Maske zu singen.
  • In gemischten Gruppen (2G und 2G+) tragen alle eine Maske.
  • Bei öffentlichen Aufführungen in Innenräumen ist zudem das Zertifikat 2G und das Tragen von Masken für das Publikum obligatorisch.
  • Bei Aufführungen im Freien gilt Zertifikatspflicht 3G ab 300 Personen.
  • Ein Schutzkonzept muss genaue Angaben über die Eingangskontrolle beinhalten.
  • Es ist Sache der Arbeitgebenden, ob für Chorleitende eine Zertifikatspflicht bei Proben bzw. Aufführungen bestehen soll.
  • Hände waschen oder desinfizieren. Oberflächen desinfizieren.
  • Es darf die volle Raumkapazität ausgenützt werden, allerdings muss eine gute Belüftung vorhanden oder eine gute Durchlüftung gewährleistet sein. (Es wird der Einsatz eines CO2-Messgeräts empfohlen.)
  •  Bei Symptomen zu Hause bleiben.

 

EJV, 22.12.2021/ZV EJV