21.12.2021 Verband
COVID-News
Massnahmen und Verordnungen des Bundesrates
ab 20.12.2021 – 24.1.2022
In der Folge lest Ihr die neusten Massnahmen des Bundesrates betr.
Zertifikatspflicht und spezifisch auf die Chorproben bezogen. Für Fragen im
Zusammenhang mit Covid gibt unsere Präsidentin Karin, karin.niederberger@ejv.ch
/ 079 288 65 54, Auskunft.
(Besondere Bestimmungen: Fragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde
bzw. ihrem Kanton nach.)
- Für alle Singenden über 16 Jahre ist das Covid
Zertifikat 2G und das Tragen von Masken obligatorisch.
- In Gruppen, in denen alle über ein 2G+
Zertifikat verfügen, ist es erlaubt, ohne Maske zu singen.
- In gemischten Gruppen (2G und 2G+) tragen alle
eine Maske.
- Bei öffentlichen Aufführungen in Innenräumen
ist zudem das Zertifikat 2G und das Tragen von Masken für das Publikum
obligatorisch.
- Bei Aufführungen im Freien gilt Zertifikatspflicht
3G ab 300 Personen.
- Ein Schutzkonzept muss genaue Angaben über die
Eingangskontrolle beinhalten.
- Es ist Sache der Arbeitgebenden, ob für
Chorleitende eine Zertifikatspflicht bei Proben bzw. Aufführungen bestehen
soll.
- Hände waschen oder desinfizieren. Oberflächen
desinfizieren.
- Es darf die volle Raumkapazität ausgenützt
werden, allerdings muss eine gute Belüftung vorhanden oder eine gute
Durchlüftung gewährleistet sein. (Es wird der Einsatz eines CO2-Messgeräts
empfohlen.)
- Bei Symptomen zu Hause bleiben.
EJV, 22.12.2021/ZV EJV