29.10.20

Verbot von Chorproben und Auftritten wegen Corona / Massnahmen des Bundes vom 28.10.2020

Der Bernisch-Kantonale Jodlerverband berichtet:

Wie geht es weiter nach den Entscheidungen des Bundes vom 28. Oktober?

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

Liebe Dirigentinnen und Dirigenten,

Liebe Kameradinnen und Kameraden, 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 die Massnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie verschärft. Das Verbot für Proben und Auftritte von Laienchören trifft uns hart und hat grosse Auswirkungen auf alle Ebenen des Jodelgesangs.

Fahnenschwingen, Alphorn- und Büchelblasen sind, unter strenger Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte, weiterhin möglich. Die Kantone haben allerdings weiterhin die Möglichkeit, die Massnahmen des Bundesrates noch zu verschärfen. Es ist deshalb wichtig, auch die kantonalen Massnahmen zu kennen.

Der ZV EJV nimmt die Massnahmen zur Kenntnis und hofft sehr, dass jetzt alle mithelfen, dass die Pandemie möglichst rasch eingedämmt werden kann und Proben bald wieder möglich werden.

Die Massnahmen des Bundes gelten ab 29. Oktober 2020. Ein Enddatum ist nicht festgelegt. Der Bundesrat evaluiert die Massnahmen regelmässig. Lockerungen dieser Massnahmen sind denkbar, wenn eine deutliche Trendwende der epidemischen Entwicklung mit einer klar abnehmenden Anzahl der täglichen Neuinfektionen, der Hospitalisierungen und der Belegung der Intensivstationen eingetreten ist.

Der ZV EJV hält euch auf seinen Kommunikationskanälen auf dem Laufenden.

ZV EJV, 29. Oktober 2020

 

Der ZV hat beim BAG nachegefragt, warum Proben und Auftritte von Laienchören verboten sind. Hier die Antworten:

- Auf welchen Grundlagen entscheidet ihr das totale Singverbot für Chöre? 

Antwort BAG: Aktuell geht es darum, die nicht zwingend notwendigen Kontakte sowie das Risiko der Ausbreitung des Virus möglichst zu beschränken. In einem Chor mischen sich oftmals Personen(gruppen), die sonst keinen oder wenig Kontakt haben, und beim Singen werden nachweislich vermehrt Tröpfchen bzw. Aerosole ausgeschieden, die eine Verbreitung des Virus begünstigen. 

- Es hat bei den Laien Chorproben im EJV nicht eine Ansteckung gegeben, sie haben das Schutzkonzept eingehalten!

Antwort BAG: Wir sind uns bewusst, dass auch Laienchöre grosse Anstrengungen auf sich genommen haben, um Schutzkonzepte zu erarbeiten und umzusetzen – und wir wissen dieses Engagement sehr zu schätzen. Dennoch ist es hier möglich, Kontakte zu reduzieren und das Risiko der Ausbreitung des Virus zu reduzieren, vgl. auch die folgende Antwort.  

- Sind die Laienchöre ein grösseres Risiko als die Profis? Mit welcher Begründung?

Antwort BAG: Wie oben erwähnt, haben auch viele Laienchöre überzeugende Schutzkonzepte erarbeitet und umgesetzt, allerdings sind uns Fälle bekannt, in welchen die Abstands- und Hygieneregeln tatsächlich verletzt wurden. Zudem muss bei den Überlegungen bzgl. Kontaktbeschränkungen immer auch berücksichtigt werden, wie existenziell die einzelnen Personen und Gruppen von einer Vorgabe getroffen werden. Wir wissen natürlich, dass die Chorproben und -aufführungen auch für nicht-professionelle Sängerinnen und Sänger wichtig und sehr oft eine Herzensangelegenheit sind – dennoch sind sie in ihrer wirtschaftlichen Existenz nicht gleichermassen betroffen, wie dies bei professionellen Sängerinnen und Sängern der Fall ist.

- Gesangunterricht mit Musiklehrer erlaubt? 

Antwort BAG: Ja, im Sinne einer Einzellektion und unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. 

- Wann ist aus ihrer Sicht ein Profichor ein Profichor? 

Antwort BAG: Wenn ein wirtschaftlich relevantes Einkommen der beteiligten Sängerinnen und Sänger mit den Choraufführungen erzielt wird. 

- Darf man als  Quartett proben?

Antwort BAG: Bzgl. Verbot von nicht-professionellen Chorproben und -aufführungen besteht keine Mindestzahl, also ist auch eine Quartett-Probe nicht zulässig. 

EJV, 30. Oktober 2020

 

 

Finanzhilfen Covid-19 vom Bundesamt für Kultur - wie geht es weiter?

Da die Frist vom 20. September 2020 (Geltungsdauer der entsprechenden Verordnung) abgelaufen ist, kann zurzeit kann kein Gesuch mehr für eine Ausfallentschädigung gestellt werden.  

Unterdessen hat das Parlament entschieden, die Covid-19 Unterstützung für die Kultur bis Ende 2021 fortzuführen. In den nächsten Wochen wird die weitere Vorgehensweise (wie und in welcher Form) in einer Bundesratsverordnung konkretisiert. 

Sobald der Entscheid gefallen ist und ein neues Formular existiert, wird es wieder möglich sein, Gesuche zu stellen. 

Vielen Dank für die Geduld. Wir halten euch hier auf dem Laufenden.